Strandbad & Campingresort Sandersdorf
Erholung am Strand und in der Natur

Allgemeine Haus- und Platzordnung
Für das Campingresort Sandersdorf

Die Betreiber des Campingresort Sandersdorf heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen viele sonnige Tage sowie einen erholsamen Aufenthalt an der Förstergrube
 
Wir sind bestrebt, Ihnen die Zeit, die Sie auf diesem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Anregungen, die zur Verbesserung führen, nehmen wir gern entgegen. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflichst gebeten alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Mit Betreten des Campingplatzes erkennen Sie die nachstehenden Bedingungen der Platzordnung an.
 
1. Geltungsbereich
 Die Platzordnung gilt für alle Campinggäste (Dauergäste und zeitweilige Gäste) sowie für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes.
Mit dem Betreten des Platzes erkennt der Campinggast bzw. Besucher diese Platzordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.
Die Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Stellplätze oder anderer auf diesem Campingplatz befindlichen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Campingplatzbetreibers.
 
2. Ankunft und Anmeldung
 Der Zutritt zum Campingplatz ist ankommenden Campinggästen und ihren Begleitern nur nach umgehender Anmeldung in der Rezeption gestattet, auch wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit betreten.
Die Platzverwaltung ist nach behördlichen Bestimmungen berechtigt die Personalausweise jedes Campinggastes und Besuchers in Augenschein zu nehmen und ggf. auch als Sicherheit einzubehalten.
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Campen nur mit schriftlicher Genehmigung eines Erziehungsberechtigten gestattet, sowie in Begleitung eines Erwachsenen. Diese muss an der Rezeption vorgelegt werden. Ausgenommen sind nur Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die durch Eltern, Lehrer, Erzieher oder Wanderleitung beaufsichtigt werden.
 
Besucher haben sich ebenfalls vor Betreten des Platzes anzumelden. Besucher ist derjenige, der den Platz betritt, ohne übernachten zu wollen, egal ob der Besuch nur kurze Zeit oder einen ganzen Tag dauert.
 
3. Platzbelegung
 Die Platzbelegung erfolgt in Absprache mit der Platzleitung, ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch darauf, einen einmal zugewiesenen Stellplatz in der nächsten Saison wieder zu erhalten.
 
4. Besucher
 Die Besucher, die bei Campinggästen in deren abgestelltem Wohnwagen bzw. Zelt übernachten wollen, haben gemäß der Gebührenverordnung die volle Personengebühren zu entrichten.
Der Stellplatznehmer ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass sein Besuch ordentlich angemeldet wird und dass sich dieser an die Platzordnung hält. Bringepflicht !
 
5. Gebühren
 Die Campingplatz -Preise entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Rezeption oder dem aktuellen Preisblatt. Die Aufenthaltsdauer wird nach Nächten berechnet.
 
6. Ruhezeiten
 Absolute Platzruhe gilt täglich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr. Radio und ähnliche Geräte sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Es wird im Interesse der Platzgäste höflich gebeten, im genannten Zeitraum keine Renovierungen oder ähnlich ruhestörenden Aufgaben auszuführen und laute Unterhaltungen zu vermeiden. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist störender Lärm zu vermeiden. Der Begriff Ruhezeiten beinhaltet ferner, dass mit Lärm verbundene Arbeiten und Rasenmähen nicht nur während dieser Zeit sondern auch an den Wochenenden von Samstag 13.00 Uhr bis Sonntag und Feiertagen ganztags zu unterlassen sind. Das Rasenmähen ist erlaubt von Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstagvormittag von   10.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Damit die Ruhe auf unseren Platz gewährt wird bitten wir die Autos nur zur Anreise und Abreise zu befahren. Die Zufahrtswege sind keine Sammelplätze.
 
7. Fahrzeugverkehr
 Das Befahren des Campingplatzes mit motorisierten Fahrzeugen ist nur zur Anreise und Abreise gestattet. Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Kraftfahrzeuge, sofern es sich nicht um Wohnmobile handelt, dürfen nur zum Be- und Entladen d.h. zur Anreise – und Abreise auf den Platz. Ein unverzügliches Verlassen versteht sich von selbst. Zum Abstellen der Fahrzeuge benutzen Sie den vom Platzwart zugewiesenen Parkplatz. Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen fahren. Das Waschen von Fahrzeugen, Ölwechsel und größere Reparaturen sind untersagt.
Ein generelles Fahrverbot besteht in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
 
8. Allgemeines
 Der Campinggast hat sich dem allgemeinen Anstand entsprechend zu verhalten. Kameradschaftliches und rücksichtsvolles Auftreten sowie Sorge für Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständlich Pflicht. Am Campingplatz werden Camping- Propangasflaschen kostenpflichtig bereitgestellt. Der Verkauf von Waren oder Werbung jeglicher Art sowie private oder öffentliche Veranstaltungen sind nicht gestattet. Das Radfahren ist nur auf den Wegen gestattet.
 
Die Trinkwassersäulen dienen nicht zur Bewässerung von Beet– und Rasenflächen, sowie der Säuberung von Wohnwagen mit dem Gartenschlauch. Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld erhoben.
 
9. Müllentsorgung
 Ordnung, Sauberkeit sind selbstverständlich Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Es besteht die Pflicht zur Mülltrennung und es darf nur auf dem Campingplatz angefallener Abfall entsorgt werden. Zur Verfügung stehen:
- Restmülltonne/Rollcontainer
- gelber Sack   / Rollcontainer
- Biotonne
Ebenfalls nicht auf dem Campingplatz entsorgt werden dürfen Sperrmüll oder Hausrat, wie z.B. Planen, alte Vorzelte, Campingmöbel, Matratzen oder Elektrogeräte. Bei Zuwiderhandlungen ist die Verwaltung berechtigt, dem Verursacher die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen sowie ein Platzverbot zu erteilen. Weiterhin ist die Verwaltung berechtigt, den um Wohnwagen, Zelten und Caravans herumliegenden Müll beseitigen zu lassen.
Im Interesse der Umwelt, insbesondere hinsichtlich der Gefahr der Wasserverunreinigung, ist zur Aufnahme der Abwässer ein Eimer bzw. Tank unter den Caravan und Wohnwagen zu stellen. Dieser ist in den Abwassergulli der einzelnen Versorgungspunkte zu entleeren. Campingtoiletten dürfen nur in die dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Ausgussbecken entleert werden. Dabei ist zu beachten, dass nur biologisch abbaubare Zusatzstoffe in den vorgeschriebenen Mengen zugesetzt werden dürfen.
 
10. Stromversorgung
 Jeder Stromabnehmer hat nur die ihm zugewiesene Steckdose zu benutzen. Es dürfen nur intakte Kabel mit CEE-Stecker verwendet werden. Jeder Camper ist laut DIN VDE 0100 Teil 721 und 722 verpflichtet, seine elektrische Anlage überprüfen zu lassen. Dauercamper haben das Überprüfungsprotokoll beim Aufzelten vorzulegen. Ein Verlegen von Wasser- oder Stromleitungen ist nur mit vorheriger Absprache und Genehmigung der Verwaltung gestattet.
Die Entnahme von Strom aus den bereitgestellten Stromabnahmestellen ist nur nach Anmeldung und Bezahlung bei der Platzverwaltung gestattet.
Bei Ankunft auf dem Stellplatz wird der jeweilige Stand des Zählers erfasst und auf dem Meldeschein vermerkt. Bei Abreise stellt die Platzleitung den Verbrauch fest. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatz-Preisliste.(* Preis vorbehaltlich unangekündigter Preissteigerung)
Bei säumigen Zahlern kann eine Abschlagszahlung für die Stromkosten erhoben werden oder die Stromversorgung wird unterbrochen.
Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Benutzer selbst gegenüber geschädigten Dritten.
 
11. Sanitärgebäudebenutzung
 Campinggästen und Besuchern steht ein Sanitärgebäude nebst Einrichtung zur Verfügung. Für die privilegierten Camper vom Campingverein gelten die ausgehändigten AGBS zum Mietvertrag. Die Duschen sind in der Hauptsaison von 08:00 Uhr bis 22:30 Uhr und Nebensaison 08:00 bis 20.30 Uhr (Duschraum mit Badelatschen betreten) geöffnet. Toiletten sowie Entsorgungssystem können durchgängig genutzt werden. 
Es ist darauf zu achten, dass die Waschräume mit sauberen Badelatschen zu betreten sind und nach der Benutzung in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand verlassen werden. Das Reinigen von Taucheranzügen in den Waschräumen ist nicht erlaubt. Das Rauchen ist in diesen Gebäuden untersagt!
Das Reinigen von Geschirr ist nur an den hierfür vorgesehenen Spülbecken erlaubt.
Wer Toiletten und Waschräume vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigt, hat die entstehenden Reinigungs- oder Instandsetzungskosten zu erstatten. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Toiletten und Waschräume nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Das Sanitärgebäude auf dem Platz ist ständig geschlossen zu halten. Die Waschräume sind während der Raumpflegearbeiten geschlossen.
 
12. Stellplätze
 Der Stellplatz wird gemietet wie gesehen. Jede Veränderung des Stellplatzes, insbesondere das Ziehen von Gräben und eine größere Einfriedung sowie der Neubau von Holzdächern ist laut Campingplatzverordnung von Sachsen - Anhalt nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird. Veränderungen bzw. Umgestaltung des Platzes (z.B. Hecken, Büsche, kleine Einfriedungen usw.) bedürfen der Zustimmung der Platzverwaltung. Das Aufstellen von zusätzlichen Partyzelten(Pavillons) ist untersagt. Genehmigt werden Geräteschuppen sowie Gerätezelte laut Campingplatzverordnung Sachsen-Anhalts. Der zugewiesene Stellplatz ist kein Bootsliegeplatz. Ausgenommen sind kleine Kanus, Kajak.
 
13. Spielplätze
 Der Spielplatz kann von Kindern bis zu 14 Jahren und auf eigene Gefahr genutzt werden. Für Ballspiele und sonstige Aktivitäten stehen gesonderte Flächen zur Verfügung. Bitte benutzen Sie diese und weisen Sie ihre Kinder darauf hin, dass die sanitären Anlagen kein Spielplatz sind, ebenso wenig die Wasserstellen und fremde Stellplätze. Eltern haften für Schäden ihrer Kinder auf dem gesamten Gelände.
 
14. Baden
 Das Baden sowie das Betreten und die Benutzung der Uferbereiches sowie des Strandbades erfolgt auf eigene Gefahr. Erziehungsberechtigte  haften für ihre Kinder!
 
15. Haustiere
 Haustiere sind nur nach vorheriger Anfrage und Einwilligung durch die Verwaltung erlaubt. Es ist verboten, Haustiere innerhalb des Campingplatzes frei laufen zu lassen. Sie sind immer an der Leine zu führen. Das „Gassi-Gehen“ ist nur außerhalb des Geländes gestattet. Verschmutzungen durch Tierkot sind umgehend vom Tierbesitzer zu entfernen. Sie sind so zu halten, dass sich kein Dritter durch sie belästigt fühlt. Weiterhin ist es nicht gestattet, dass die Tiere in die campingplatzeigenen Räume mitgenommen werden. Hunde dürfen nur an den gekennzeichneten Stellen baden (Hundestrand).
Bei Zuwiderhandlungen ist die Verwaltung berechtigt, die Haltung von Tieren innerhalb des Campingplatzes zu verbieten. Hunde, die unter das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) fallen, sind auf dem Platz generell verboten.
 
16. Brandvorschriften
 Erlaubt ist das beaufsichtigte Benutzen von Holzkohlegrills und Feuerschalen zum Betreiben von offenen Kochstellen. Es ist darauf zu achten, dass die Flammenhöhe 40 cm nicht übersteigt. Beides ist nur auf befestigtem, nicht brennbarem Untergrund und nur unter Vorhaltung von Löschwasser (Wassereimer, Feuerlöscher oder angeschlossenem Wasserschlauch) und in ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen erlaubt. Belästigungen der anderen Camper durch Feuer, Funkenflug oder Qualm sind selbstverständlich zu vermeiden. Ab Waldbrandstufe 3 ist das Betreiben von Feuerschalen und Holzkohlegrills verboten (Alternative Gasgrill).
Für Koch- und Heizzwecke sind nur dafür vorschriftsmäßige Geräte zu verwenden. Die aktuelle Waldbrandstufe ist den entsprechenden Tafeln zu entnehmen oder bei der Campingplatzleitung zu erfragen.
 
17. Naturschutz und Baumbestand
 Der Campingplatz liegt an einem Naturschutzgebiet, ist Bestandteil des Stakendorferbusch und hat somit naturnahen Charakter. Landschafts- und Naturschutzregeln sind einzuhalten. Dies ist von jedem Benutzer und Besucher zu berücksichtigen.
Kein Benutzer und Besucher hat das Recht, eigenmächtig Eingriffe in den Gehölzbestand vorzunehmen, Bäume und Sträucher zu entfernen oder auch durch Verschnitt zu schädigen oder zu verunstalten.
Notwendige Pflegemaßnahmen (Auslichten, Entfernen, Fällen) sind nur in Absprache mit der Campingplatzverwaltung gestattet.
Neupflanzungen von Gehölzen müssen den Naturcharakter des Campingplatzes berücksichtigen. Besonders geschützt ist der Schilfgürtel (u.a. wegen Gelegen von Vögeln), der an den Campingplatz grenzt. Zu seinem Schutz wird festgelegt:
ü Die Anlieger haben einen Nutzungsabstand entsprechend den Markierungen einzuhalten.
ü Das Anlegen von Stegen oder Trampelpfaden durch den Schilfgürtel ist zu unterlassen.
ü Das Anzünden von Feuer jeglicher Art ist in der Nähe des Schilfgürtels nicht gestattet.
 
18. Gewerbeausübung
 Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Aus diesem Grund ist der Platz keine Wohnanlage für mobile Personen und Gruppen, die das Campen offensichtlich nicht im herkömmlichen Sinne betreiben. Der Campingplatz ist kein Dauerwohnsitz, es ist verboten, sich polizeilich anzumelden.
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Campingplatz sind die Ausübung eines Gewerbes, jeglicher Verkauf und Schaustellung auf dem Gelände verboten.
Es wird gebeten, bei Zuwiderhandlungen den Platzwart in Kenntnis zu setzen.
 
19. Verweisungsrecht
 Die Platzleitung ist in der Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit der Campinggäste erforderlich erscheint. Den Anweisungen der Verwaltung bzw. des Platzwartes muss Folge geleistet werden. Bereits gezahlte Campingentgelte werden nicht zurückerstattet.
Wer gegen die Platzordnung in grober Weise verstößt, muss mit einer Abmahnung und deren Konsequenzen rechnen.
 
20. Haftung
 Das Betreten des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Versicherungs- bzw. Schadensersatzansprüche (z.B. nach Brand, Einbruch, Diebstahl, Beschädigung durch Bäume) gegen die Platzverwaltung sind ausgeschlossen. Bei Unfällen haftet die Campingplatzverwaltung nur, wenn ihr ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden anderer Campinggäste entstanden sind, sind von der Betriebshaftung ausgenommen. Für den Verlust von Geld und Wertsachen sowie anderen Gegenständen haftet die Campingplatzverwaltung nicht. Ansprüche auf Ersatz für verloren gegangenes Eigentum können nicht geltend gemacht werden.
Für die Zeit des Aufenthaltes auf dem Platz ist der Besuchte voll für den Besucher verantwortlich. Jeder Gast ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, sofort der Platzverwaltung zu melden und für diese aufzukommen.
Grundsatz: Eltern haften für ihre Kinder!
 
21. Anreise, Abreise und Abrechnung,
 Der Abbau von Zelten bzw. Wohnwagen ist vor 08:00 Uhr nicht gestattet. Der Stellplatz ist vom Campinggast vor der Abreise vollständig in Ordnung zu bringen. Andernfalls ist die Verwaltung berechtigt, die Beräumung, Säuberung und Wiederherstellung des Standplatzes auf Kosten des Campinggastes zu veranlassen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast bis 11:00 Uhr in der Rezeption ab.
Zur Rechnungsstellung wird gebeten die Abreise am Vortag im Büro bekannt zu geben.
Die Aufenthaltsdauer für zeitweilige Campinggäste wird nach Nächten berechnet.

Anreise ab 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

22. Zusatz Dauer -  und privilegierte Saisoncamper ( Campingverein Sandersdorf)
 Der Standplatz kann von dem Dauer - und Saisoncamper nicht vorzeitig gekündigt oder anderweitig vermietet werden. Eine Übertragung oder sonstiger Übergang des Standplatzes auf den Erwerber eines Wohnwagens, Wohnmobiles oder Zeltes ist ohne schriftliche Zustimmung des Platzverwalters ausgeschlossen. Der Dauer- und Saisoncamper ist verpflichtet, seinen Standplatz nebst Bepflanzung, nicht höher als 60 cm, zulässigen Aufbauten und Wegen, die sich in seinem unmittelbaren Einzugsbereich befinden, stets sauber aufgeräumt und in tadellosem Zustand zu halten. Die Grünfläche ist stets in einem optisch gepflegten Zustand zu halten. Wir empfehlen, eine Campingversicherung abzuschließen. Den  Saisoncamper vom „Campingverein Sandersdorf „ diese aktuell bis zum 30.09.2017 gemeldet wurden wird ein 10 jähriger Bestandsschutz wie vereinbart gewährt unter der Voraussetzung der Einhaltung der schriftlichen Vereinbarung.
Bei Verstößen gegen die Vereinbarung erlischt diese mit sofortiger Wirkung.
 
23. Inkrafttreten
 Die Campingplatzordnung tritt mit sofortiger Wirkung vom Oktober 2017 in Kraft. Sie kann jederzeit geändert werden.
 
Campingresort Sandersdorf, Inhaber Köppe
Zörbiger Str. 20, 06792 Sandersdorf

 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos